Patents -
Voraussetzungen zur Einreichung eines Antrags
· Vom
Antragssteller
Bevollmächtigung;
eine Beglaubigung ist nicht nötig. Generelle Vollmachten werden
akzeptiert.
· Priorität
muß innerhalb von 2 Monaten nach der Einreichung beantragt
werden. Wenn eine Konventionspriorität beantragt wird: ist eine
Übersetzung ins Englische nötig.
· Für
PCT Anträge auf nationaler Ebene - Nur die PCT Nummer.
· Für
Priorität- und Konvetionsanträge: Name und Adresse des
Antragsstellers, Bezeichnung der Erfindung, und eine Kopie des
Antrags. |